Schulabschluss-Lehrgänge

Um einen Ausbildungsplatz zu finden oder berufliche Weiterbildungsmaßnahmen zu besuchen, ist der Erste Schulabschluss (Hauptschulabschluss n. Klasse 9) eine Grundvoraussetzung. Für zahlreiche berufliche Ausbildungsgänge ist sogar der Mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife) nötig. Darüber hinaus kann dieser Abschluss die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe beinhalten, wenn die entsprechenden Voraussetzungen erreicht werden. In jedem Fall können sich durch den Erwerb eines Schulabschlusses oder die Verbesserung des bestehenden Schulabschlusses die persönlichen bzw. beruflichen Chancen erheblich verbessern.

Die VHS Oer-Erkenschwick bietet Lehrgänge zum nachträglichen Erwerb des Ersten Schulabschlusses (Hauptschulabschluss n. Klasse 9) und des Mittleren Schulabschlusses (FOR) an. Die Lehrgänge werden nach § 6.1 des Weiterbildungsgesetzes von NW durchgeführt und die dadurch erworbenen Abschlüsse sind staatlich anerkannt. Die Lehrgangsdauer zur Erlangung des Ersten Schulabschlusses (Hauptschulabschluss nach Klasse 9) beträgt 1 Jahr (2 Semester). Auch der Lehrgang zum Erwerb des Mittleren Schulabschlusses (FOR) dauert ein Jahr (2 Semester).

Der Unterricht umfasst die Fächer Deutsch, Englisch, Mathematik, Biologie, Geschichte/Politik und Erdkunde mit insgesamt 17 Unterrichtsstunden pro Woche. Er findet von Montag bis Donnerstag einschließlich in der Zeit von 17.30/18.15 - 21.30 Uhr statt. Es gilt die Ferienordnung des Landes NW.

Die Lehrgängen sind umfassend mit digitalen Endgeräten (iPads) ausgestattet, die mit Mitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) im Rahmen des REACT-EU Programms zur Förderung von digitalen Sofortausstattungen in Kursen zum nachträglichen Erwerb von Schulabschlüssen der Sekundarstufe I finanziert wurden.

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Die VHS Oer-Erkenschwick bietet gem. § 1a (4) der Verordnung über die Prüfungen zum nachträglichen Erwerb schulischer Abschlüsse der Sekundarstufe I (PO-SI-WbG) an Einrichtungen der Weiterbildung ausschließlich organisatorisch eigenständige Lehrgänge an.

Voraussetzungen zur Teilnahme:

In einen Lehrgang zum Erwerb des Ersten Schulabschlusses wird aufgenommen, wer

die Vollzeitschulpflicht erfüllt hat,

das 16. Lebensjahr vollendet hat

und die deutsche Sprache auf der Niveaustufe B2 GER beherrscht. 

Eine Aufnahme in die Lehrgänge ist nur nach persönlicher Anmeldung und vorheriger Beratung durch die zuständige Fachbereichsleiterin (Frau Faust, Tel.: 02368 987113) und im Rahmen verfügbarer Plätze möglich.

Beginn ist immer nach den Sommerferien.

Die Lehrgänge sind gebührenfrei.

Unsere Schulabschluss-Lehrgänge:

 

Lehrgang zum Erwerb des ersten Schulabschlusses
(Hauptschulabschluss nach Klasse 9)

Dauer: 1 Jahr
Beginn: nach den Sommerferien

Lehrgang zum Erwerb des mittleren Schulabschlusses
(Fachoberschulreife/FOR)

Dauer: 1 Jahr
Beginn: nach den Sommerferien 

In Kooperation mit dem Weiterbildungskolleg Emscher-Lippe.

Lehrgang zum Erwerb der Fachhochschulreife
(Fachabitur)

Dieser Lehrgang wird nur auf Nachfrage eingerichtet.