Die Volkshochschule der Stadt Oer-Erkenschwick ist eine öffentliche, konfessionell und politisch unabhängige Einrichtung der Stadt Oer-Erkenschwick. Sie dient der Jugend- und Erwachsenenbildung und hat die Aufgabe, durch Kurse, Arbeitsgemeinschaften und Einzelveranstaltungen Kenntnisse und Fertigkeiten für Leben und Beruf zu vermitteln.
Teilnehmer*in
kann jede/r werden, der/die das 16. Lebensjahr vollendet hat, ohne Rücksicht auf seine/ihre Vorbildung. Für das Zustandekommen eines Kurses sind in der Regel mindestens 10 Teilnehmer*innen erforderlich. Eine Abmeldung aus Kursen mit ausgedruckter Höchstteilnehmerzahl ist nicht möglich.
Anmeldung
Anmeldungen für die neuen Kurse und Veranstaltungen sind ab Erscheinen des Programmheftes möglich.
Eine schriftliche Bestätigung der Anmeldung erfolgt i.d.R. nicht!!!
Wenn eine Veranstaltung nicht stattfinden kann, erhalten Sie eine Absage.
Für die Anmeldungen stehen folgende Verfahren zur Verfügung:
- persönlich oder durch einen Vertreter in der Geschäftsstelle der Volkshochschule der Stadt Oer-Erkenschwick, Stimbergstr. 169, 45739 Oer-Erkenschwick zu den normalen Öffnungszeiten.
- telefonisch unter 987111-14 (wenn die Bankverbindung und das Mandat für die SEPA-Lastschrift vorliegen)
- per Mail unter
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. (mit Angabe der Bankverbindung für SEPA-Lastschrifteinzug) - über die Homepage vhs-oe.de im Verfahren VHS-Online der GKD-Recklinghausen (mit Angabe der Bankverbindung für SEPA-Lastschrifteinzug)
Wenn Sie das Lastschriftverfahren nutzen wollen, muss der VHS ein Mandat mit Unterschrift vorliegen (Formulare dazu finden Sie auf unserer Homepage zum Ausdruck).
Hinweise zur Anmeldung
Gebühren
Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmende die Gebührensatzung der Volkshochschule Oer-Erkenschwick an. Die Gebühren sind im Arbeitsplan bei jedem Kurs angegeben und setzen sich aus der Teilnahmegebühr und einer Verwaltungsgebühr von i.d.R. 3 Euro zusammen. Sie sind bei der Anmeldung zu entrichten. Bei der Entrichtung der Gebühr per Lastschriftverfahren erfolgt die Abbuchung erst nach Kursbeginn.
Sollte die Lastschrift wegen fehlerhafter Kontoangaben, mangelnder Deckung oder Widerspruchs nicht eingelöst werden, berechnen die Banken hierfür Gebühren, die vom Teilnehmer / der Teilnehmerin zusätzlich zu tragen sind.
Erstattung und Ermäßigung der Teilnahmegebühr sind nur nach Maßgabe der Gebührensatzung möglich, wenn entsprechende Belege in der Geschäftsstelle vorgelegt werden. Die Verwaltungsgebühr wird nicht ermäßigt (siehe Gebührensatzung).
Für das Zustandekommen eines Kurses sind in der Regel mindestens 10 Teilnehmer*innen erforderlich. Bei Nichterreichen der Mindestbelegung zu Kursbeginn kann die Veranstaltung durchgeführt werden, wenn in Absprache mit den Teilnehmenden, den Lehrenden und der Volkshochschule die Kursgebühr entsprechend erhöht wird oder bei gleicher Gebühr die Anzahl der Unterrichtsstunden reduziert werden.
Nichtteilnahme bei gültiger Anmeldung entbindet nicht von der Zahlungspflicht!
Widerrufsrecht
Erfolgt die Anmeldung zu einer Veranstaltung schriftlich, telefonisch, per E-Mail oder über die Homepage der VHS bzw. "VHS online", haben die Teilnehmenden ein Widerspruchsrecht:
Widerrufsbelehrung. Sie können innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen Ihre Anmeldung schriftlich (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen - jedoch nicht, wenn innerhalb dieser Frist Einzelveranstaltungen bereits durchgeführt wurden bzw. Kurse begonnen haben. Der Widerruf ist zu richten an:
VHS Oer-Erkenschwick
Stimbergstr. 169
45739 Oer-Erkenschwick
Informieren Sie sich in Ihrem Interesse über die Möglichkeiten der Ermäßigung und die allgemeinen Teilnahmebedingungen.
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie die von der VHS empfangene Leistung (z. B. Lernmaterialien) ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgeben, müssen Sie der VHS ggf. Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für die VHS mit deren Empfang.
Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.
W-Kurse und Sprachen
Für Kurse, die im Arbeitsplan mit einem W gekennzeichnet sind, können sich die Teilnehmer*innen, die schon im letzten Semester daran teilgenommen haben, vorzeitig (ggf. über Weitermeldelisten) anmelden. Ab Erscheinen des Programmheftes werden alle Plätze, auch die der W-Kurse, frei vergeben.
Neueinsteiger*innen in Sprachkurse (mit und ohne Vorkenntnisse), die vorher noch keinen Fremdsprachenkurs an unserer VHS besucht haben, sollten vor einer Anmeldung eine Beratung durch die zuständige Fachbereichsleiterin in Anspruch nehmen.
Haftung
Die VHS haftet nicht bei Diebstahl, Sachschaden, Verspätungen und höherer Gewalt. Bei Unfall haftet die VHS nur, soweit sie vorsätzliches Handeln oder Unterlassen zu vertreten hat.
Koop-Angebote
Unter diesem Zeichen finden Sie interessante Angebote unserer Nachbarvolkshochschulen, für die Sie sich in der Regel allerdings direkt dort anmelden müssen.
Unterrichtsausfall
In den Ferien der allgemeinbildenden Schulen und an Feiertagen (in der Terminübersicht mit „F” gekennzeichnet) findet in der Regel kein Unterricht statt, da dann die Schulgebäude geschlossen sind. Unterrichtsausfall aus persönlichen Gründen des/der Dozenten/in wird während der für Nachholtermine vorgesehenen Zeit am Ende des Semesters nachgeholt. Nachholtermine an anderen als den im Arbeitsplan angegebenen Wochentagen sind nur bei Zustimmung sämtlicher Kursteilnehmer möglich.
Beratung · Sprachenberatung
Donnerstags ist die Geschäftsstelle der VHS durchgehend bis 18.00 Uhr besetzt. Vor allem Berufstätige sollen so die Möglichkeit erhalten, sich in Ruhe umfassend beraten (z.B. Einstufungstest) zu lassen (tel. Terminvereinbarung).